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BSO Formulare
Formulare für Übungsleiter:
Achtung: Die Dateien sind auf die BSO Homepage verlinkt: www.bso.or.at. Bitte benutze n Sie nur die Dateien wie dies mit dem Vereinsvorstand vereinbart wurde. Sollte eine der Dateien nicht mehr verfügbar sein, bitte eine email an webmaster@tgus.org senden! Sämtliche Urherberrechte liegen bei der Bundessportorganisation. Bitte achte bei der Abrechnungen auf Vollständigkeit, insbesondere Kontonummern und Bankleitzahlen! Eine termingerechte Überweisung kann nur erfolgen, wenn die Abrechnung
rechtzeitig (im Folgemonat) und vollständig ausgeführt sind. Unvollständige Abrechnungen werden nachrangig behandelt, im Zweifel erst nachdem alle nötigen Daten vorliegen. Für die Vollständigkeit der Daten ist der/die Referent/in selbst verantwortlich. Das Büroteam versucht nach Möglichkeiten unvollständige Daten von den Mitarbeitern zu erfragen. Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung nur unbar durch Überweisung. Überweisungen werden gewöhnlich spätestens am letzten Kalendertag des Folgemonats durchgeführt, soweit Daten vollständig und korrekt eingereicht wurden.

- Automatische Aufwandsentschädigung (Ausfüllen der Stundenabrechnung erstellt auch gleichzeitig das PRAE Formular:
Download Automatische Abrechnung
Download PDF für händisches Ausfüllen


- Pauschale Reiseaufwandsentschädigung ("Aufwandsentschädigung")
Download Vergütungsbestätigung kann momentan (Stand 05/2010) fuer Abrechnungen von max EUR 60,- pro Tag und max 540,- im Monat angewandt werden. Es handelt sich dabei um einen pauschalierten Ersatz für Fahrt- und Reisekosten. Abrechnungen die mehr als dieses Betrag ausmachen können nur nach Rücksprache mit der Vereinsleitung bearbeitet werden, da dann ein eigenes Lohnkonto geführt werden muss, was mit beträchtlichem Mehraufwand verbunden ist. Sollten Beträge von über 60 Euro/Tag abegerechnet werden, und nachträglich ein Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung fällig werden, muss dieser Betrag vom Dienstnehmer eingefordert werden! Darüber hinaus ist der Vereinsleitung mitzuteilen, wenn im jeweiligen Kalendermonat für einen weiteren Verein pauschale Reiseaufwandsentschädigungen abgerechnet wurden (es wird auch mit Unterschrift am Abrechnungsformular bestätigt, dass du nur für einen Verein tätig bist). In diesem Fall muss einer der Vereine eine Anmeldung zur Sozialversicherung durchführen! Bevor so ein Fall eintritt, bitte ich euch, dass Du dich mit mir (Michael Pichler) in Verbindung setzt! (m.pichler@tgus.org).
Weitere Informationen findest du hier: BSO Homepage.
ACHTUNG: Fuer die Abrechnung ist auch ein Stundennachweis zu erbringen
- Stundennachweis (für Auwandsentschädigung)
Automatische Aufwandsentschädigung (Ausfüllen der Stundenabrechnung erstellt auch gleichzeitig das PRAE Formular:
Download Automatische Abrechnung

Download PDF für händisches Ausfüllen


- LetztempfängerInnenliste ("Letztverbraucherliste")
Download LetztempfängerInnenliste (xls)
Anmerkung: gültig für die Abrechnung von max. € 26,40/Tag (Tagsatz ab einer 4h dauernden Veranstaltung) + € 3,- Pauschale = maximal € 29,40 / Tag. Dazu können tatsächliche Reisekosten angegeben werden. Es handelt sich hierbei um tatsächliche Reisekosten und nicht um pauschalierte Abrechnungen wie bei der Aufwandsentschädigung. Für Fragen steht euch Michael Pichler gerne zur Verfügung (m.pichler@tgus.org).
PRO MONAT KÖNNEN NUR ENTWEDER LetztempfängerInnenliste ODER Pauschale Reiseaufwandsentschädigung - ABRECHNUNGEN EINGEBRACHT WERDEN.


FÜR DIE ABRECHNUNG VON LEHRGÄNGEN UND ÄHNLICHEM:
Bei Fragen bitte vor der Abrechnung die Vereinsleitung informieren, in jedem Fall aber Teilnehmerlisten führen und von den Teilnehmern unterschreiben lassen! (siehe dazu BSO Richtlinien)

Alle weiteren Informationen und Formulare bitte direkt über die BSO Homepage abfragen: BSO Homepage.


[content: 13| letzte Bearbeitung: 2010-09-07 14:28:32| hitcount: 409]


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